Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.
Der Ordnungsdienst ist vom Veranstalter angewiesen, gegebenenfalls Durchsuchungen der Kleidungsstücke und mitgeführten Taschen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.