Folgende Regelung gilt für all unsere Produktionen bezüglich des Jugendschutzgesetzes:
bis 14 Jahre (Einlass nur mit einem Erziehungsberichtigten / Erwachsenen mit Erziehungsbeauftragung gemäß §1, Abs. 1, Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
15 bis 16 Jahre: Nur Einlass in Shows, die vor 22 Uhr enden (das wären dann auf jeden Fall alle Nachmittagsshows; Ausnahme in Begleitung von Erwachsenen mit Erziehungsbeauftragung gemäß §1, Abs. 1, Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
Ab 16 Jahren Einlass in alle Shows, die vor 24 Uhr enden.